Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert die EU-Kommission sowie Bund und Länder auf, auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, eine planmäßige Bearbeitung und Auszahlung der EU-Agrarförderung bis zum Dezember 2020 sicherzustellen: „Ziel muss weiterhin sein, die Antragstellung bis zum 15. Mai abzuschließen." Sollte die Bearbeitung des Agrarantrags aufgrund personeller oder struktureller Einschränkungen (wie Erkrankungen, Büroschließungen) nicht wie üblich erfolgen können, müsse die Corona-Pandemie als ‚außergewöhnlicher Umstand‘ anerkannt werden. Dies würde im Einzelfall zu einer bis zu 25 Tage verspäteten Abgabe des Antrages ohne Sanktionen berechtigen. „Gerade in unsicheren Zeiten muss die GAP-Förderung...