Auf einen Antrag Baden-Württembergs hin hat sich der Bundesrat in der vergangenen Woche für die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen ausgesprochen. Hersteller von Betäubungsanlagen sollen künftig verpflichtet werden, die Geräte vor Markteinführung auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf eine tierschutzkonforme Nutzung prüfen zu lassen.