Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vergangene Woche Änderungen im Gesetzentwurf zum Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Küken angemahnt. Das Tötungsverbot ab 2022 sollte nicht auf bestimmte Zuchtlinien beschränkt bleiben, die auf eine hohe Legeleistung spezialisiert sind. Weiter kritisierte die Länderkammer das ab 2024 geplante Tötungsverbot von Embryonen ab dem siebten Bruttag. Die Marktreife von Alternativverfahren zur Geschlechtsbestimmung könne zurzeit nicht sichergestellt werden. Zudem seien konkrete Vorgaben zur Aufzucht von Bruderhähnen mit attraktiven Förderangeboten erforderlich.