In jüngster Vergangenheit gab es Berichte, wonach landwirtschaftliche Nutztierhalter mit mehreren Standorten ab 21. April 2021 für jeden Tierstandort eine separate Registriernummer benötigen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nimmt hierzu wie folgt Stellung: In Baden-Württemberg wird die zwölfstellige Registriernummer gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 der Viehverkehrsverordnung aus der für die Gemeinde des Betriebes vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet. Bei mehreren Betriebsteilen in einer Kommune wird somit nur eine Registriernummer vergeben, während bei Betriebsteilen in unterschiedlichen...