Im Artikel „Neue FAKT-Maßnahme beantragt" in BWagrar, Ausgabe 52-53, Seite 13, hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Ausgleichsleistung für mehrjährige Brachebegrünung von 730 Euro pro Hektar hat eine Förderobergrenze von zehn Hektar je Betrieb. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.