Die Europäische Kommission hat, laut Bundeslandwirtschaftsministerium, die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Biokraftstoffe bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Landwirte, die in Fahrzeugen und Maschinen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten vom Finanzamt damit weiterhin eine Rückvergütung von 45 Cent pro Liter.