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Förderung verlängert

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Damit sauenhaltende Betriebe über die Förderrichtlinie für Tierwohlställe auch Stallbauvorhaben finanzieren können, die erst 2022 abgeschlossen sein werden, will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Antragsfrist verlängern. Die Betriebe sollen den Förderantrag noch bis zum 30. September 2021 stellen können. Das Programm war, wie alle Teile des Corona-Konjunkturprogramms, ursprünglich bis Ende 2021 befristet, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom Bundesfinanzministerium nicht vorgesehen war. Die Änderung der Förderrichtlinie liegt Klöckner zufolge aktuell bei der Europäischen Kommission zur Prüfung. Gefördert werden Stallumbauten zur Umsetzung der neuen Anforderungen an die Sauenhaltung mit bis zu 500.000 Euro je...
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