Das Bundeskabinett hat vergangene Woche beschlossen, die nationalen Vorschriften zu Tierarzneimitteln aus dem allgemeinen nationalen Arzneimittelgesetz herausgenommen und in einem eigenständigen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zusammenzuführen. Das neue Tierarzneimittelgesetz dient der nationalen Umsetzung von neuen EU-Vorschriften und soll Tierhaltern wie Tierärzten Erleichterungen bringen. Inhaltlich werden die bisher geltenden Regeln im Wesentlichen fortgeführt. Das gilt auch für die Vorgaben zur Antibiotikaminimierung bei Masttieren. Zu einer weitergehenden Antibiotikaminimierungsstrategie konnte in der Ressortabstimmung keine Einigung erzielt werden.