Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, seine Verpflichtungen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zum Schutz bestimmter Grünlandtypen nicht einzuhalten. Daher habe man mit der Übermittlung einer mit ‚Gründen versehenen Stellungnahme‘ den zweiten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens eröffnet, so die Brüsseler Behörde. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken der Kommission zu reagieren. Sollte auf diese Frist nicht angemessen reagiert werden, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen. Konkret gefordert wird, dass Deutschland den Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, darunter Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen, verstärkt. Beide Lebensraumtypen würden sich in einem „ungünstigen"...