FAKT-Vorantrag jetzt stellen
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bestrebt, den Neueinstieg und die Erweiterung beim FAKT auch in Zukunft ohne Beschränkungen zuzulassen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzmittelbedarfs 2021 für das FAKT ist es daher erforderlich, jetzt wieder ein FAKT-Vorantragsverfahren durchzuführen. Dieses startet am 2. November.
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