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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Zeitfenster vom 2. November bis 15. Dezember

FAKT-Vorantrag jetzt stellen

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist bestrebt, den Neueinstieg und die Erweiterung beim FAKT auch in Zukunft ohne Beschränkungen zuzulassen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanzmittelbedarfs 2021 für das FAKT ist es daher erforderlich, jetzt wieder ein FAKT-Vorantragsverfahren durchzuführen. Dieses startet am 2. November.

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Neuer Menüpunkt bei FIONA Für den FAKT-Vorantrag wurde im FIONA der zusätzliche Menüpunkt „Vorantrag" mit entsprechenden Unterpunkten im Navigationsbaum eingerichtet. Quelle: MLR
Neuer Menüpunkt bei FIONA Für den FAKT-Vorantrag wurde im FIONA der zusätzliche Menüpunkt „Vorantrag" mit entsprechenden Unterpunkten im Navigationsbaum eingerichtet. Quelle: MLRMLR
Durch das FAKT-Vorantragsverfahren können die Finanzmittel für das FAKT zum Ende der aktuellen EU-Planungsperiode präzise ausgesteuert werden. Gleichzeitig sollen die Antragsteller rechtzeitig vor Abgabe des Gemeinsamen Antrags 2021 Hinweise für die Planung ihrer Agrarumweltmaßnahmen erhalten. Wichtig ist, dass die FAKT-Voranträge gewissenhaft gestellt werden. Unter anderem sollten auch geplante Verpflichtungsübertragungen angegeben werden. Der Versand eines persönlichen Anschreibens zur Teilnahme am FAKT-Vorantragsverfahren erfolgt nicht. Neu- und Umstiege erfasst Mit dem FAKT-Vorantragsverfahren werden insbesondere beabsichtigte Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen und/oder Erweiterungen einer oder mehrerer...
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