Ertragswert und Grundsteuer
Baden-Württemberg will bei der Erhebung der Grundsteuer A für die Land- und Forstwirtschaft auch künftig das sogenannte Ertragswertverfahren anwenden. Das geht aus dem Entwurf zum Landesgrundsteuergesetz hervor, den der Ministerrat in Stuttgart jetzt beschlossen hat.
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