Die von nahezu allen betroffenen Akteuren gewollte und von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung der neuen EU-Ökoverordnung auf den 1. Januar 2022 ist beim Europaparlament auf keine Einwände gestoßen. Jetzt steht nur noch das Votum des Rates aus. Begründet wird die Verschiebung unter anderem mit den Schwierigkeiten rund um die Corona-Krise. Mit der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Verordnung erhielten auch die nationalen Kontrollbehörden mehr Zeit, sich auf das neue Regelwerk entsprechend einzustellen, betonten die Europaabgeordneten.