Die Länderkammer stimmte vergangene Woche der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) zu. Die AVV soll Ende September in Kraft treten. Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium begrüßten die Änderung als „letzten nötigen Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen". Nun seien die Länder in der Verantwortung, ihre Gebietsausweisungen zu überprüfen und anzupassen sowie die Landesdüngeverordnungen bis zum Jahresende zu überarbeiten. Aus den Ländern kamen positive Reaktionen auf die Verabschiedung der AVV. „Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes...