Bundesagrarministerin Klöckner hat einen Gesetzentwurf zur Beendigung des Tötens von Eintagsküken vorgelegt. Den Betrieben stehen als Übergangslösung neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei bis Ende 2021 zur Verfügung. In einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 dann ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem sechsten Bruttag vor. → www.bwagrar , Webcode 6676166