Mit Blick auf die drohenden Ertragsausfälle im Zuckerrübenanbau hatte das Pariser Landwirtschaftsministerium kürzlich eine Gesetzesänderung angekündigt, um für Neonikotinoide eine Notfallzulassung nach EU-Recht zu ermöglichen. In Frankreich besteht bereits seit dem 1. September 2018 ein Anwendungsverbot für alle vormals in der Europäischen Union noch zugelassenen Neonikotinoide. Die deutsche Zuckerwirtschaft fordert nun gleiche Wettbewerbsbedingungen. Für Dr. Hans-Jörg Gebhard, Vorsitzender der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker, einen Beweis, in welcher Sackgasse sich die Rübenbauern befinden „Nach dem Wegfall dieser Wirkstoffe gibt es für sie derzeit keine wirksame Alternative, um sich vor Schädlingen und Viren zu schützen. Sollte die...