Bei der Abstimmung des Bundesrats zur Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen ist es zu einem Fehler gekommen, der zumindest kurzfristig wieder für Unsicherheit sorgen könnte. Ein Vertreter der Länderkammer bestätigte vergangene Woche Medienberichte, wonach bei der Sitzung am 3. Juli über eine fehlerhafte Vorlage entschieden wurde. In der bei der Abstimmung vorliegenden Fassung zum § 24 Absatz 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fehlte die vorgesehene Regelung über eine Mindestfläche von 6,5 Quadratmeterfür Abferkelbuchten. Nach Auskunft des Bundesrats sind die Folgen dieses Vorgangs derzeit noch unklar. Grundsätzlich gelte damit die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in ihrer bisherigen Form weiter. Diese schreibt in...