Die Landesregierung hat vergangene Woche den Entwurf für ein Landesgrundsteuergesetz zur Anhörung freigegeben. Damit brachte sie das erste eigenständige und vollumfängliche Steuergesetz des Landes auf den Weg. Dieses sieht eine modifizierte Bodenwertsteuer für Baden-Württemberg vor. Es basiert im Wesentlichen auf den zwei Kriterien ‚Grundstücksfläche‘ und ‚Bodenrichtwert‘. Für die Bewertung werden beide Werte miteinander multipliziert. In einem weiteren Schritt soll eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt werden – modifiziert nach der Nutzung des Grundstücks. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke soll es einen Abschlag geben. Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral erfolgen. Dabei sind auch die Kommunen...