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Tot auf der Weide

Veröffentlicht am
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Weidehalter ihre Nutztiere direkt vor Ort schlachten dürfen. Nach geltendem Recht sind Tiere grundsätzlich im Schlachthof oder in mobilen Schlachtanlagen zu töten. Ausnahmen gelten aktuell nur für Rinder, die ganzjährig im Freien weiden: Sie dürfen nach Genehmigung des Veterinäramtes auf der Weide getötet werden. Der Bundesrat möchte diese Ausnahmen künftig auch auf Rinder und Schweine erweitern lassen, die lediglich saisonal im Freien leben. So sollen lange Tiertransporte vermieden und die Tiere in vertrauter Umgebung geschlachtet werden können.
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