In Sachen betäubungslose Ferkelkastration hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Verlängerung der Übergangsfrist über das Jahresende 2020 hinaus kategorisch ausgeschlossen. „Schmerzausschaltung gilt, Schmerzlinderung ist aus Tierschutzgründen kein durch das Gesetz abgedeckter Weg", erklärte Klöckner vergangene Woche beim vierten Runden Tisch zur Ferkelkastration, der mit Vertretern aus Handel und Tierzucht per Videokonferenz stattfand. Gleichzeitig zeigte sich die Ressortchefin offen für eine längere Antragsfrist bei der Förderung. Zur betäubungslosen Ferkelkastration gebe es mit der Jungebermast, der Impfung gegen Ebergeruch und der Kastration unter Vollnarkose drei rechtskonforme Alternativen, stellte Klöckner klar....