Derzeit werden vermehrt Plätze zur Zwischenlagerung von Schadholz auf landwirtschaftlichen Flächen angelegt. Dies hat insbesondere während der Vegetationszeit Auswirkungen auf die Förderfähigkeit dieser Flächen im Rahmen der Fördermaßnahmen des Gemeinsamen Antrages. Dauert beispielsweise die Lagerung länger als 14 aufeinanderfolgende Tage oder beeinträchtigt oder zerstört sie den Aufwuchs wesentlich, ist die betroffene Lagerfläche nicht förderfähig. →Ein Merkblatt mit den Details finden Sie unter www.bwagrar.de , Webcode 6609654.