Die am 1. Mai in Kraft getretene neue Düngeverordnung (DüV) zur der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie hat Auswirkungen auf die Cross-Compliance-Regelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung. Ihre Einhaltung wird bei den Cross-Compliance-Kontrollen überprüft. Die neue DüV verzichtet auf einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff, demzufolge entfällt eine entsprechende Bewertung. Dafür besteht nunmehr aber eine Aufzeichnungspflicht über die erfolgten Düngungsmaßnahmen, auch bei Weidehaltung. → www.bwagrar.de , Webcode 6606269