Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift ‚Nachhaltige Waldwirtschaft‘ stellt das Land den Waldbesitzern ein umfangreiches Paket an Fördermaßnahmen zur Verfügung (BWagrar 11/2020). Bereits sehr stark in Anspruch genommen wurde die Aufarbeitungshilfe 2019. Anträge für aufgearbeitetes Holz mit Datum der Belegunterlagen in 2019 können weiterhin gestellt werden. Auch für 2020 soll es eine Aufarbeitungshilfe geben. Gefördert werden sollen ferner die Entrindung von Schadholz, das Hacken von befallsgefährdetem Holz, die Anlage von Nass- und Trockenlagern sowie der Transport dorthin.