Für das Anbaujahr Herbst 2019/Frühjahr 2020 werden in Kürze wieder die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Laut Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft zu erteilen. Die STV räumt alternativ allen Landwirten die Möglichkeit ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden; auf Grundlage dieser Angaben wird die geschuldete Nachbaugebühr dann durch die STV errechnet und die Landwirte erhalten eine Rechnung, die einen späteren Zahlungstermin vorsieht. →Unter www.stv-bonn.de kann die...