Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Griechenland wegen verspäteter Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zur Zahlung von 3,5 Millionen Euro verurteilt. Die Luxemburger Richter verwiesen in ihrem Urteil darauf, dass das Land bereits gegen seine Pflicht zur Durchführung des entsprechenden Urteils von 2015 verstoßen habe. Damals wurde Griechenland im Zuge des ersten EU-Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH verurteilt.