Die Bundesregierung hat sich auf Regelungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich bei Infrastrukturvorhaben des Bundes verständigt. Im Mittelpunkt der beschlossenen Bundeskompensationsverordnung steht die Zielsetzung, bei der Errichtung von Erneuerbare-Energien-Anlagen und beim Netzausbau die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Kompensationsmaßnahmen zu begrenzen. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll der Ausgleich im Rahmen der naturschutzfachlichen Kompensation möglichst flächenschonend erfolgen. So sollen vor einer Herausnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen aus der Nutzung zunächst Entsiegelungen sowie produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PiK) wie Blühstreifen, artenreiches Grünland und...