Der Finanzausschuss des Bundestages hat den ermäßigten Steuersatz für Dürreversicherungen beschlossen. Danach wurde die Versicherungssteuer für das Risiko „Dürre" von 19 umgehend auf 0,03 Prozent abgesenkt. Die Vergünstigung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Somit profitieren davon auch Versicherungsnehmer, die bereits jetzt einen Versicherungsschutz haben.