Die Europäische Kommission bleibt hinsichtlich der geforderten Verschärfung der Düngeverordnung bei ihrer harten Haltung. Wie aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, reichen die im Referentenentwurf vorgesehenen strengeren Regulierungen nicht aus. Etwaige Erleichterungen, etwa bei der Düngung unter Bedarf in Roten Gebieten oder beim Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten, rücken damit in weite Ferne. Dem Vernehmen nach bemängelt die Generaldirektion Umwelt, dass es die Länder versäumt hätten, nitratbelastete Gebiete in den Fällen auszuweisen, in denen sich Rote Messstellen innerhalb von unbelasteten Grundwasserkörpern befänden. Ferner hätten mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nur drei Länder Gebiete mit hoher...