Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat im Rahmen des Klimapakets 2030 beschlossen, das Hebesatzrecht für Gemeinden bei der Grundsteuer für Windparks zu streichen. Durch die Streichung der Grundsteuer Wind würden unproduktive Diskussionen und Streitigkeiten in den Gemeinden vermieden. Bund und Länder hätten erkannt, für mehr Akzeptanz bei der Windenergie besser auf Beteiligungsmodelle zu setzen, heißt es in einer Kommentierung des Deutschen Bauernverbandes. Der Bauernverband habe stets eine Priorität für Windparks gefordert, die von Bürgern, Bauern, Grundeigentümern und Kommunen getragen sind. Dies sei ein guter Ansatz, die Kontroverse um Abstandsregelungen zu lösen.