Umweltschutzorganisationen können immissionsschutzrechtliche Entscheidungen, mit denen die Frist zur Errichtung oder Inbetriebnahme einer Anlage verlängert wird, vor Gericht anfechten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Vorausgegangen war dem Urteil die Klage einer Umweltschutzvereinigung, die sich gegen die Erweiterung einer Hähnchenmastanlage gewandt hatte. Das Oberverwaltungsgericht hatte diese Genehmigung wegen des Fehlens einer Verträglichkeitsprüfung im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie für rechtswidrig erklärt. Die Frist zur Inbetriebnahme war danach zwei Mal verlängert worden, während sich der Betreiber um die Nachlieferung der Prüfung bemühte.