Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für 2020 soll von jedem FAKT-Antragsteller ein Vorantrag gestellt werden, in dem er erklärt, ob er den bisherigen fünfjährigen Verpflichtungsumfang beibehält, verlängert, erweitert oder beabsichtigt, in weitere Maßnahmen einzusteigen. Dies betrifft auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine einjährige Verpflichtungslaufzeit haben. Dieser Vorantrag ist bis 16. Dezember 2019 abzuschließen.