Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Die neue Gebührenstruktur für den tierärztlichen Notdienst sieht vor, dass für Leistungen während dieses Dienstes eine Grundgebühr von 50 Euro eingeführt wird. Zudem ist nunmehr mindestens der zweifache Gebührensatz anzusetzen, der je nach Aufwand bis zum Vierfachen abgerechnet werden kann. Außerdem verlängert sich die Nachtzeit um insgesamt zwei Stunden und geht von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages.