Der Bundestag hat das Klimaschutzgesetz beschlossen, das auch für die Landwirtschaft gesetzlich verbindliche Zielvorgaben vorsieht. Für die Landwirtschaft ist zum kommenden Jahr eine Höchstmenge von 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vorgesehen, die bis 2030 schrittweise auf 58 Millionen Tonnen abgesenkt werden. Als Quellen festgelegt sind unter anderem die Tierhaltung, die Bodenbearbeitung sowie Düngemittel. Eine Anrechnung von Klimaschutzleistungen der Landwirtschaft wird es dem Beschluss zufolge nicht geben.