Übergangsfrist für die GAP
Angesichts der Verzögerungen bei der Verabschiedung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hat die Europäische Kommission jetzt ihren Vorschlag für Übergangsvorschriften über einen Zeitraum von einem Jahr vorgelegt. Gelten sollen die angepassten Verordnungen nach dem Auslaufen der aktuellen GAP-Regeln, also vom 1. Januar 2021 bis zum Ende nächsten Jahres.
- Veröffentlicht am
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.