Landwirtschaftliche Betriebe mit Saisonarbeitskräften können sich über eine Erleichterung freuen. Der Bundestag stimmte dem Bürokratie-Entlastungsgesetz zu. Demnach wird die Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung ab dem kommenden Jahr von bisher zwölf Euro pro Stunde auf 15 Euro angehoben. Darüber hinaus wird unter anderem die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht.