Landwirte dürfen künftig die Isoflurannarkose zur Ferkelkastration selbst durchführen. Mit der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung wird der bisher geltende Tierarztvorbehalt aufgehoben. Geregelt werden neben Vorschriften zu den Narkosegeräten und dem Verfahren insbesondere die Bestimmungen zum Sachkundenachweis. Voraussetzungen sind unter anderem ein theoretischer Lehrgang und eine Praxisphase mit anschließender Prüfung.