Der DBV bekräftigt seine Kritik an der geplanten Grundsteuerreform, darunter die Streichung der bewertungsrechtlichen Regelung für bäuerliche Tierhaltungskooperationen. Wohngebäude müssten weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet sein. Land- und forstwirtschaftliche Flächen sollten von einer Grundsteuer C für baureife Grundstücke ausgenommen sein.