Ausnahmen für bodennahe Gülleausbringung
Seit Oktober 2017 hat eine Arbeitsgruppe Technik" beim Ministerium Ländlicher Raum (MLR) in Stuttgart auf Anregung des Landesbauernverbandes (LBV) Vorschläge für richtlinienkonforme Ausnahmen von den Vorschriften zur bodennahen Gülleausbringung ausgearbeitet. Eine Umsetzung durch die zuständigen Ministerien, außer dem MLR das Umweltministerium (UM), steht immer noch aus.
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