Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat seinen Widerstand gegen eine höhere Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule noch in dieser Förderperiode aufgegeben. Der Umschichtungssatz werde 2020 über dem gegenwärtigen Satz von 4,5 Prozent liegen, bestätigte ein Sprecher. Er wies zugleich darauf hin, dass über die Höhe noch keine Entscheidung gefallen sei. Die Ressortabstimmung über das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz dauere noch an. Ausdrücklich betonte der Sprecher, dass der neue Prozentsatz lediglich für das kommende Jahr gelten wird. Weder für das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz noch für den Regierungsentwurf zum Tierwohlkennzeichnungsgesetz gibt es bislang einen Kabinettstermin. Dem Vernehmen nach verhandeln die Ressorts...