Volksbegehren im Blick
Am 26. Juli soll der Zulassungsantrag für das Volksbegehren Rettet die Bienen" beim Innenministerium eingereicht werden. Verbunden mit dem Zulassungsantrag ist ein Gesetzentwurf, der gemäß gesetzlicher Vorgabe nach Beginn der bereits erfolgten Unterschriftensammlung nicht mehr verändert werden darf. Worum geht es bei diesem Vorhaben? Kernstücke sind dabei die Änderung des badenwürttembergischen Naturschutzgesetzes und dieÄnderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG).
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