Auch 2020 sollen in Deutschland 4,5 Prozent der Mittel aus der Ersten in die Zweite Säule umgeschichtet werden. Das plant das Bundeslandwirtschaftsministerium. Daneben enthält der Entwurf eine Bagatellregelung zur Umwandlung von Dauergrünland. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollen bis zu 1000 Quadratmeter je Betriebsinhaber und Jahr künftig auch ohne Genehmigung umgewandelt werden dürfen. Die Verlängerung des geltenden Umschichtungssatzes von 4,5 Prozent entspricht einem Beschluss der Agrarministerkonferenz vom April dieses Jahres. Die Ressortchefs hatten zugleich betont, dass ein Festhalten am bisherigen Prozentsatz keine Vorfestlegung für die kommende EU-Förderperiode bedeute. Nach Ministeriumsangaben beläuft sich das...