Der Ernährungsausschuss des Bundestags hat die Novelle des Agrarstatistikgesetzes abschließend beraten und der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich Anfang Juni verabschieden. Einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zufolge sind auch für Betriebe in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft wie etwa einer GmbH & Co. KG die mögliche Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe sowie Namen und Anschrift des sie beherrschenden Unternehmens zu erheben. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der FDP und der Linken. Die FDP will die Auskunftspflicht im Agrarstatistikgesetz abschaffen und Auskunftserteilungen für die Strukturerhebungen in land- und fortwirtschaftlichen Betrieben grundsätzlich freiwillig gestalten. Dem...