Kommt doch eine Einigung?
Die Bundesregierung hat sich offenbar weitgehend auf präzisere Regelungen zum Umgang mit dem Wolf verständigt. Ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sieht Erleichterungen für die Entnahme vor. Künftig soll unter bestimmten Bedingungen auch in den Fällen ein Abschuss möglich sein, bei denen unklar ist, welcher Wolf konkrete Schäden verursacht hat.
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