Land übernimmt Gebühren
Das Land erhebt keine Gebühren für die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit bei Tieren aus Impfbetrieben, die vom 18. Mai 2019 bis Ende des Jahres aus Baden-Württemberg verbracht werden. Damit fallen keine Gebühren für Laboruntersuchungen beim Verbringen geimpfter Tiere und von Kälbern geimpfter Kühe aus Baden-Württemberg an.
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