Die Bundesregierung schafft die Voraussetzungen für die Ferkelkastration unter Isoflurannarkose in der landwirtschaftlichen Praxis. Die vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossene Ferkelbetäubungssachkundeverordnung sieht die Abschaffung des Tierarztvorbehalts für diese Kastrationsmethode vor. Die Vorschrift soll die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass künftig auch Landwirte und andere sachkundige Personen die Vollnarkose mit Isofluran durchführen können. Die Verordnung soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Sie bedarf sowohl der Zustimmung des Bundesrates als auch des Bundestages. Voraussetzung für die Durchführung der Kastration unter Isoflurannarkose soll ein Sachkundenachweis sein. Zulassungsvoraussetzungen...