Nach der vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenwertbestimmungsverordnung beträgt die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2019 in Westdeutschland 3,18 Prozent und in Ostdeutschland 3,91 Prozent. Die Sätze gelten für die gesetzlichen Renten ebenso wie für die Renten in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Durch die stärkere Erhöhung in Ostdeutschland nähern sich zudem die Renten in West und Ost weiter an. In der Alterssicherung der Landwirte beträgt der allgemeine Rentenwert ab 1. Juli dieses Jahres im Westen 15,26 Euro und im Osten 14,70 Euro. Die Mehraufwendungen in der Alterssicherung infolge der Anhebung belaufen sich in diesem Jahr auf rund 42 Millionen Euro und 2020 auf etwa 84 Millionen Euro. Diese zusätzlichen Ausgaben...