Die Beratungen zum badenwürttembergischen Forstreformgesetz sind voll im Gang. Nach dessen Verabschiedung wird es für den Privatwald Änderungen in der Beratung und der Förderung geben. Das Ministerium Ländlicher Raum betont in diesem Zusammenhang, dass die hohen Standards und die bewährte Servicequalität bei Beratung und Betreuung aufrechterhalten bleiben. Grundsätzlich wird das Betreuungsangebot für Privatwaldbesitzer erstens die „fallweise Betreuung für Forstbetriebe bis 50 Hektar" und zweitens die „ständige (vertragliche) Betreuung" umfassen. Wichtig ist dem Ministerium zu erwähnen, dass allen Waldbesitzern weiterhin ein flächendeckendes Betreuungsangebot durch die Forstverwaltung zur Verfügung steht und dass die Finanzmittel der...