Ab Juli 2019 gilt auch in Baden-Württemberg der „Nationale Aktionsplan zum Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Schweinen". Damit werden die Anforderungen des EU-Rechts, wonach Schwanzkupieren nur im Einzelfall zulässig ist, umgesetzt. Was sieht der Aktionsplan vor und wie kann der Tierhalter die neuen Anforderungen erfüllen? Darüber informieren der Landesbauernverband (LBV), gemeinsam mit dem Ministerium Ländlicher Raum und der LSZ im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen: am Freitag, 17. Mai, 13.30 Uhr im Hotel und Rasthaus Seligweiler, Seligweiler 1, 89081 Ulm-Seligweiler sowie am Freitag, 24. Mai, 13.30 Uhr in der Aula der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft, Schlossstr. 1, 74635 Kupferzell.