Die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken ist unter Dach und Fach. Die Schutzmaßnahmen greifen für alle Lebensmittelhersteller, die eine Jahresumsatzschwelle von bis zu 350 Millionen Euro erreichen. Sie umfassen unter anderem das Verbot verspäteter Zahlungen für verderbliche Lebensmittel sowie von Auftragsstornierungen in letzter Minute. Untersagt werden auch einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen sowie die Verweigerung schriftlicher Verträge.