SZV erhält Recht
Das Verwaltungsgericht Münster hat Anfang April ein wichtiges Urteil gefällt: Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen darf die Ergebnisse des von ihr durchgeführten Warentests für Mastferkel bis auf weiteres nicht weiter verbreiten. Der baden-württembergische Schweinezuchtverband hatte gegen den Test aus dem Jahr 2014 geklagt.
- Veröffentlicht am
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort �ndern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.