Das Europäische Parlament hat den Trilog-Kompromiss zur Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken gebilligt. Sobald der Rat ebenfalls zugestimmt hat, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, binnen 24 Monaten die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Mit der Richtlinie werden verschiedene unlautere Handelspraktiken verboten. Dazu gehören eine verspätete Zahlung für verderbliche Lebensmittel, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Erstattungen des Lieferanten für im Handel entstehende Lebensmittelabfälle sowie die Verweigerung schriftlicher Verträge.